Wenn der Schüler/die Schülerin aufgenommen werden kann, verpflichtet diese Anmeldung zum Besuch des Kurses und zur Bezahlung des Kursgeldes. Nicht abgemeldete Schüler und Schülerinnen gelten für das nächste Semester automatisch als angemeldet. An- und Abmeldungen sowie Änderungen der Lektionsdauer müssen im laufenden Semester bis spätestens 15. Mai oder 15. November für das Folgesemester schriftlich erfolgen.
EB: Erziehungs-Berechtigte / Erziehungs-Berechtiger Mit * markierte Angaben sind zwingend erforderlich.