Liebe Eltern
Musik zu machen in ein zentrales Element in der persönlichen Entwicklung Ihres Kindes. Darum ist es uns ein Anliegen die Zeit, welche Ihr Kind an der Musikschule verbringt, mit Ihnen zusammen optimal zu gestalten. Der wöchentliche Unterricht und das regelmässige Spielen zu Hause sind die wichtigsten Elemente beim Erlenen eines Instrumentes. Damit Ihr Kind mit Freude und Erfolg bei der Sache bleibt, gibt es einige organisatorische Punkte zu beachten, welche wir Ihnen mit auf den Weg geben möchten.
Stundenplan
Der Stundenplan wird individuell zwischen der Lehrperson und den Eltern vereinbart. Von den Eltern wird diesbezüglich eine gewisse Flexibilität erwartet. Selbstverständlich sind die Lehrpersonen bemüht, gute Lösungen zu finden. Der Stundenplan ist jeweils für ein Semester verbindlich.
Besuch des Instrumentalunterrichts
Für die musikalische Entwicklung des Kindes ist der regelmässige Besuch des Unterrichts unerlässlich.
Der Instrumentalunterricht wird finanziell von der Gemeinde subventioniert. Sollte das Kind den Unterricht häufig versäumen, behalten wir uns darum vor, die Schülerin / den Schüler auf Ende des Semesters vom Instrumentalunterricht abzumelden.
Anwesenheit der Eltern im Unterricht
Grundsätzlich besuchen die Kinder den Unterricht selbstständig.
Gerne dürfen die Erziehungsberechtigen zu Beginn der Zusammenarbeit im Unterricht dabei sein. Dies fördert den Kontakt zwischen den Eltern und der Lehrperson. Wichtige im Unterricht besprochene Punkte werden von den Eltern ebenfalls aufgenommen. Das Ziel ist es jedoch, dass das Kind im Laufe des ersten Semesters den Unterricht alleine besucht. Elternbesuche dürfen selbstverständlich immer noch gelegentlich stattfinden.
Absenzen
Kann der Schüler / die Schülerin aufgrund von Krankheit, Schullagern, Projektwochen, Sporttagen etc. nicht in den Musikunterricht kommen, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson zu melden.
Ein Anspruch auf Nachholen der ausgefallen Lektion besteht nicht.
Sollte der Schüler / die Schülerin länger krank sein, werden die versäumten Lektionen gemäss Arztzeugnis auf der nächsten Semesterrechnung rückvergütet. Dafür benötigt das Musikschulsekretariat zwingend eine Kopie des Arztzeugnisses.
Krankheit /Abwesenheit von Lehrpersonen
Bei Krankheit einer Lehrperson fällt der Unterricht aus. Sollte eine Lehrperson mehrmals im Semester krank sein, werden Ihnen ab dem dritten Ausfall die Lektionen zurückvergütet. Bei längerfristiger Abwesenheit übernimmt eine Stellvertretung den Unterricht.
Sollte die Lehrperson wegen Konzerttätigkeit nicht unterrichten können, werden die ausgefallenen Lektionen vor- oder nachgeholt oder es übernimmt eine Stellvertretung den Unterricht.
Unterrichtsmaterial
Material, welches für den Instrumentalunterricht benötigt wird, geht auf Kosten der Eltern. Dies betrifft vor allem Notenhefte und Instrumentenzubehör.
(Mundstücke, Saiten etc.)
Mietinstrumente
Die Musikschule erwartet, dass der Schüler / die Schülerin mit dem von der Musikschule gemieteten Instrument vorsichtig und sorgfältig umgeht.
Die Eltern stehen für entstandene Schäden / Reparaturkosten in der Verantwortung. Instrumenten-Servicekosten, welche auf normale Abnutzung des Instrumentes zurückzuführen sind, gehen zu Lasten der Musikschule.
Nachsitzen in der Schule
Es kann passieren, dass Kinder zum Arrest / Nachsitzen in der Primarschule aufgeboten werden.
Sollte dieser Termin auf den Instrumentalunterricht fallen, liegt es in der Entscheidung der Eltern, ob das Gespräch mit der Klassenlehrperson gesucht wird, damit der Arrest / das Nachsitzen zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet kann. Dies ist so von der Primarschule akzeptiert.
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit Anspruch auf Subventionen (Sozialrabatt) zu beantragen. Massgebend ist immer die letzte definitiv veranlagte Steuererklärung. Bitte kontaktieren Sie dafür das Musikschulsekretariat.
Die Musikschule Birsfelden wird strategisch vom Schulrat und finanziell vom Gemeinderat Birsfelden unterstützt.
Infos zu diesen Gremien finden Sie hier.
Schulrat und Gemeinderat