Agenda

Eltern ABC

Herzlich willkommen zum Eltern ABC der Primarstufe Birsfelden!

Als Eltern spielen Sie eine wichtige Rolle im Leben Ihres Kindes, insbesondere wenn es um die Bildung geht. Sie sind nicht nur die ersten Vorbilder, sondern auch wichtige Partner für uns als Schule. Zusammen können wir das Lernen und die Entwicklung Ihres Kindes unterstützen und fördern. In diesem Eltern ABC finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Schulalltag.

Freundliche Grüsse

Schulleitung der Primarstufe Birsfelden

A

Absenzen und Dispensationen

Amt für Volksschulen

Das Amt für Volksschulen Baselland ist die Bildungsbehörde des Kantons Baselland und ist für die Organisation und Verwaltung des Schulwesens auf der Primar- und der Sekundarstufe 1 zuständig. Es überwacht und unterstützt die Schulen, entwickelt Bildungspläne und -programme, stellt Lehrmittel bereit und fördert die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.

Webseite AVS

Anmeldung Kindergarten und Primarschule Birsfelden

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Primarschule und den Kindergarten. Gerne dürfen Sie uns das Formular per Post schicken, auf dem Sekretariat vorbeibringen oder einscannen und an folgende E-Mailadresse schicken:

primarstufe@birsfelden.ch

Anmeldeformular hier klicken

Ärztliche Laufkarte

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei schulärztliche Untersuchungen. Die Erziehungsberechtigten können wählen, ob sie ihr Kind durch eine Privatärztin, einen Privatarzt oder durch eine Schulärztin, einen Schularzt untersuchen lassen.

Die Untersuchungen finden statt:

  • bei Kindergarteneintritt: Untersuchung erfolgt nach den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
  • 5.Primarklasse: Untersuchung durch Privatärztinnen, Privatärzte nach den Empfehlungen der SGP, Untersuchung durch die Schulärztinnen, Schulärzte gemäss den kantonalen Vorgaben.
  • 2.Sekundarklasse (8. Klasse): Es erfolgt eine Kontrolle des Impfstatus durch die jeweils gewählten Schulärztinnen, Schulärzte. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler das Angebot einer individuellen freiwilligen Konsultation wahrnehmen.

Audit

Schulen stützen sich bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung generell auf einen Qualitätszyklus, bspw. den Demingkreis: planen – umsetzen – überprüfen – anpassen. Sie verwenden dazugehörige Instrumente der Planung, Prozesssteuerung und internen Evaluation. Alle Vorgehensweisen und Bestandteile sind im Schulprogramm verankert. Die Qualitätserwartungen rund um den Bildungsauftrag der Schulen sind in einer Reihe von Orientierungsrastern des Kantons Basel-Landschaft festgehalten. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieses Bildungsauftrags der Schulen verwendet die Hauptabteilung Aufsicht und Qualität ihre beiden wichtigsten Instrumente: die im Vierjahresrhythmus stattfindenden Audits und dazwischenliegende Entwicklungsgespräche.

Das letzte Audit fand in Birsfelden im Januar 2023 statt.

B

Begabungs- und Begabtenförderung

Für Kinder, die mit herausragenden Leistungen oder speziellen Begabungen brillieren, steht ein Pullout-Programm zur Verfügung.
Pullout bedeutet ein partielles Herausziehen aus dem Unterricht.
Diesen Schülerinnen und Schülern wird ermöglicht, Lehrstoff, den sie bereits beherrschen, wegzulassen und an einem Halbtag einen eigens auf sie abgestimmten Unterricht zu besuchen, der von in Begabungs- und Begabtenförderung speziell ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird.
So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit an eigenen Projekten, entsprechend ihren Interessen und Begabungen zu lernen und ihre fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zu erweitern.
Für Lehrerinnen und Lehrer stellt sich die anspruchsvolle Aufgabe, besondere Begabungen zu erkennen und allen Kindern individualisierte Lernwege zu ermöglichen, dies bei gleichzeitiger Integration in den Unterricht und in die heterogene Gemeinschaft.
Begabungen zeigen sich jedoch nicht immer in besonders guten Schulleistungen. Immer wieder treten Einzelfälle auf, deren hohes Potenzial nicht erkannt wird. Daher werden vermutete hochbegabte Kinder, von einer in Diagnostik ausgebildeten Begabungsspezialistin, anhand eines pädagogischen Identifikationsverfahrens und - je nach Fragestellung - unter Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes abgeklärt.

Anfragen per Mail an:
begabtenfoerderung@schulen-birsfelden.ch
oder Telefon 061 313 32 32 (Dienstag und Donnerstag, 13.30 -17.00)

  Bewerbungsbogen SchülerIn
  Anmeldung zur Abklärung

Bibliothek

Seit dem Schuljahr 2019/20 bekommen alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern damit einverstanden sind, ein Gratis-Bibliotheksabo, mit dem sie privat Bücher ausleihen dürfen.
Und auch die Lehrpersonen können von vielen alten und neuen Angeboten der „Freizeit- und Schulbibliothek“ profitieren. So können Lehrpersonen bis zu 100 Bücher zur Unterstützung ihres Unterrichts ausleihen.

  Anmeldeformular Schulbibliothek
  Benutzungsordnung
Homepage

C

Checks

Die Checkergebnisse orientieren über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Sie bieten eine Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in den genannten Fächern, für alle Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt. Die Checks werden für alle unter denselben Rahmenbedingungen durchgeführt und vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich nach einheitlichen Kriterien korrigiert und ausgewertet. Dadurch werden die Leistungen, anders als bei benoteten Klassenprüfungen, unabhängig vom jeweiligen Klassenverband einschätzbar.

  Reglement zur Durchführung der Checks

D

Deutsch als Zweitsprache

E

EK (Einführungsklasse)

In der Einführungsklasse (EK) wird die 1. Klasse der Primarschule in zwei Jahren absolviert. Es gelten die gleichen Lernziele wie in der 1. Klasse. Sie wird in der Regel als altersdurchmischte Klasse geführt. Die EK wird von einer/einem schulischen Heilpädagogin/Heilpädagogen geführt. Am Ende des zweiten Schuljahres der Einführungsklasse treten die Schülerinnen und Schüler entweder in die 2. Regelklasse (mit und ohne Integrativer Spezieller Förderung (ISF)) oder in eine Förderklasse über.

Eltern- und Erziehungsberechtigte

Damit die Schulen ihren Bildungsauftrag bestmöglich erfüllen können, sind sie auf eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehungspflichtigen angewiesen. Zur Sicherstellung einer guten Zusammenarbeit haben Eltern neben verschiedenen Rechten auch Pflichten. § 69 Absatz 1 Bildungsgesetz konkretisiert die Pflichten der Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Schule und hält fest:

Die Eltern und Erziehungsberechtigten...

  • sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich;
  • unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder;
  • arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen;
  • halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule unter Berücksichtigung der Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gemeinschaft einzuhalten und den Unterricht sowie die Schulveranstaltungen lückenlos zu besuchen.

Von besonderer Bedeutung ist die Mitverantwortung der Erziehungsberechtigten, dass die Kinder die Schulpflicht erfüllen. Erziehungsberechtigte dürfen ihren Kindern den obligatorischen Grundschulbesuch weder verbieten noch sie dabei behindern.

Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten gegenüber der Schule nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt oder mit einer Busse bis zu CHF 5'000.- bestraft werden (§ 69 Absatz 2 Bildungsgesetz).

F

Fabezja

Familien - und Begegnungszentrum für Jung und Alt!

Homepage FABEZJA

Familien- und Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatung berät Eltern bei erzieherischen Fragen. Eltern und ältere Kinder können sich ohne Zwischenschaltung einer Lehrperson an diese Stelle wenden. Die Erziehungsberatung klärt die Probleme ab und berät, wie im Weiteren vorgegangen werden kann.

  Flyer Familien- und Erziehungsberatung Birsfelden

Ansprechperson:
Heike Albertsen
heike.albertsen@fabe.ch
Schulhaus Xaver Gschwind
Schulstrasse 25
4127 Birsfelden
Tel: 061 686 68 68
Tel: 061 319 05 67

FaZ (Förderung in Französisch)

Schülerinnen und Schüler, die infolge eines Umzugs aus einem Kanton mit Englisch als 1. Fremdsprache über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, können den Förderunterricht in Französisch (FaZ) während maximal zwei Jahren besuchen.

FK (Förderklasse)

Die Gemeinde Birsfelden bietet für Schülerinnen und Schüler der 2. –6. Primarklassen Förderklassen (Kleinklassen) an. Kinder mit besonderem Förderbedarf besuchen die Förderklasse. Ein unterjähriger Übertritt von einer Förderklasse in eine Regelklasse oder von einer Regelklasse in eine Förderklasse ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn die Leistungen des Kindes es zulassen.

Freischwimmen

In Zusammenarbeit mit dem Schwimmclub Birsfelden bietet der Verein für die Schuljugend zweimal wöchentlich das Freischwimmen an. Unter Aufsicht können sich die Kinder dort selbständig und frei im Hallenbad Birsfelden bewegen. Es ist kein Schwimmunterricht und Voraussetzung ist, dass das entsprechende Kind schwimmen und sich selber beschäftigen kann.

-Die Kinder müssen mindestens 25m alleine schwimmen können.
-Schwimmhilfen sind nicht erlaubt.
-Bitte immer ein Kontaktkärtchen ausgefüllt ins Freischwimmen mitnehmen!
-Kinder, welche die Anforderung nicht erfüllen, werden wieder nach Hause geschickt.

Dienstag von 17.15-18.15 Uhr und Mittwoch von 15.30–17.00 Uhr.

Kontaktkärtchen

Freiwilliger Schulsport MOVE

Kinder des Kindergartens und der 1. und 2. Klassen haben die Möglichkeit, sich für wenig Geld an einem freien Nachmittag sportlich zu betätigen. Es wird viel Wert auf Bewegung und Spiel gelegt, wobei möglichst viele Spiele, Sportarten und Geräte zum Zug kommen sollen.

Jeweils zu Beginn des Semesters erhalten die Kinder via Klapp einen Flyer für die Anmeldung zum freiwilligen Schulsport. Die Lektion findet ausserhalb der Schulzeit am Mittwochnachmittag statt.

Anmeldeformular

Ansprechperson:
Saskja Aebi
saskja.aebi@schulen-birsfelden.ch

FSK (Fremdsprachenklasse)

Die Primarschule Birsfelden setzt bei der Integration von Fremdsprachenkindern auf klare Strukturen mit festen Bezugspersonen bei gleichzeitiger Integration. Im Zentrum steht die Sozialisation in eine neue Gemeinschaft und damit verbunden der Spracherwerb. Es ist zudem das Ziel, den Kindern durch einen klaren Rahmen Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

Zusammensetzung der FSK
• Kinder mit sehr wenig/ohne Deutschkenntnisse
• 6 bis 13 Kinder
• Mehrjahrgangsklasse (Kinder der 1. bis 6. Klasse*)
• Kindergartenkinder werden direkt integriert und durch eine Klassenassistenz unterstützt.

Standort:

Schulhaus Sternenfeld

G

Games und Konsolen (Digitale Medien)

In den ersten Lebensjahren ist der Bildschirmkonsum besonders schädlich. Denn in dieser Zeit sind die Kinder besonders lernfähig und sollten ihre Umwelt zusammen mit anderen Menschen und mit allen Sinnen entdecken können.
Ein übermässiger Bildschirmkonsum stellt eine extreme Verarmung der Erfahrungen des Kindes dar. Auf das Kind strömen Bilder und Töne ein, die es nicht einordnen und verarbeiten kann. Am Bildschirm fehlt die Tiefendimension: Man kann nichts anfassen, riechen oder schmecken. Somit speichert das Gehirn des Kindes undeutliche oder falsche Erfahrungen ab. Dies hat Auswirkungen auf das spätere Lernen und auf den Schulerfolg, da die stabile Erfahrungsgrundlage fehlt. Immer, wenn das Kind vor dem Bildschirm sitzt, verpasst es die aktive Auseinandersetzung mit der echten Welt.

Hier erhalten Sie Empfehlungen zur Bildschirmzeit je nach Alter

Gemeinde Birsfelden

Gesundes Znüni

Wir legen Wert auf ein gesundes, zuckerfreies und fettarmes „Znüni“. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler im 1. Zyklus werden über die gesunde Ernährung orientiert.
Die Schülerinnen und Schüler werden zum regelmässigen Wassertrinken angehalten. Die gesunde Ernährung ist Thema im Unterricht.

H

Hausaufgabenhort

Jeweils am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag können die Kinder von 15.30 bis 17.30 Uhr resp. 13.30 bis 15.30 Uhr ihre Hausaufgaben unter Aufsicht einer Lehrperson und in ungestörter Atmosphäre erledigen.

Ansprechperson:
Peter Reichmuth
peter.reichmuth@birsfelden.ch

Flyer Hausaufgabenhort

Heilpädagogik

Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten in integrativen und separativen Schulmodellen. Endsprechend können sie in den folgenden Berufsfelder tätig sein:

  • in der integrativen Förderung in Kindergärten und Regelklassen
  • in Klassen für besondere Förderung
  • im Spezialunterricht
  • in Sonderschulen

Als Fachperson für Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf diagnostizieren sie im Unterricht situationsgerecht und umfassend. Sie leiten daraus Förderziele ab und planen entsprechende Fördermassnahmen.

Hilfe

-Schulsozialarbeit Birsfelden
Frau Laura Rampa
Tel: 079 337 83 42 (zu den üblichen Bürozeiten)
laura.rampa@schulen-birsfelden.ch

-Schulsozialarbeit Birsfelden
Herr Harry Barelds
Tel: 079 342 49 20 (zu den üblichen Bürozeiten)
harry.barelds@schulen-birsfelden.ch

-Schulsozialarbeit Birsfelden
Frau Corina Wegenstein
Tel: 079 802 09 51(zu den üblichen Bürozeiten)
corina.wegenstein@schulen-birsfelden.ch

-Schulsozialarbeit Birsfelden
Frau Seda Beyazsahin
Tel: 079 129 87 90(zu den üblichen Bürozeiten)
seda.beyazsahin@schulen-birsfelden.ch

-Familien und Erziehungsberatung Birsfelden
Frau Magdalena Sroka
magdalena.sroka@fabe.ch

-Kindesschutzdienst Birsfelden
Div Fachpersonen, Leitung Herr Ulrich Bohren
ksdb@bohren-lehner.ch
Tel: 061 599 78 74 (zu den üblichen Bürozeiten)

-Schulpsychologischer Dienst
Frau Sabina Varga
Sabina.varga@bl.ch
Tel: 061 552 70 40 (zu den üblichen Bürozeiten)

-Notfallnummer Psychiatrie Basel-Landschaft
Hilfe von Fachpersonen bei Ängsten und Sorgen.
Tel: 061 553 54 54

-Notfallnummer für Kinder und Jugendliche, Pro Juventue
Tel: 147 (Rund um die Uhr.)

-Elternberatung, Pro Juventute
Tel: 058 261 61 61 (Rund um die Uhr.)

HSK

Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration.

Informationen HSK

I

ISF (Integrative Spezielle Förderung)

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf können durch ISF mit oder ohne individuelle Lernziele integrativ auf der Primar- und Sekundarstufen gefördert und unterstützt werden. Begabungs- und Begabtenförderung sowie Förderunterricht bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen sind Teil der ISF. Bei ISF ohne individuelle Lernziele arbeiten die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Bezugsnorm und erreichen die vorgegebenen Stufenziele. ISF mit individuellen Lernzielen setzt eine vorherige Abklärung durch eine vom Kanton bestimmte Fachstelle voraus. ISF wird durch die Schulleitung zugewiesen.

INSO (Integrative Sonderschulung)

Die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung ihres Wohles und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation. Sie besuchen möglichst wohnortsnah die Regelschule und nehmen am regulären Unterricht teil.

Integrationsklasse

Bei einer IK werden 3 - 5 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung gruppenweise in einer Regelklasse unterrichtet. Die IK wird von der Klassenlehrperson und einer/einem schulischen Heilpädagogin/Heilpädagogen (SHP) im Teamteaching geführt. Je nach Stufe und Anzahl Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung steht eine Klassenassistenz zur Verfügung.

J

Jokertage

  • Pro Schuljahr stehen jeder Schülerin und jedem Schüler zwei Jokertage zur Verfügung, welche die Eltern und Erziehungsberechtigten für ihr Kind beziehen können. Jokertage können nur als einen ganzen Tag oder als zwei Tage am Stück bezogen werden.
  • Jokertage können ohne Angabe von Gründen bezogen werden und müssen mind. drei Schultage vorher (1 Jokertag) oder mind. zwei Wochen vorher (2 Jokertage) mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.
  • Jokertage werden von der Klassenlehrperson bewilligt und können nicht zur Verlängerung von Ferien benutzt werden.
  • Jokertage können nicht bezogen werden bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen und Prüfungen.
  • Jokertage verfallen am Ende eines Schuljahres und können nicht kumuliert werden.
  • Jokertage werden von den Klassenlehrpersonen in der Schuladministrations-Software SAL erfasst und dokumentiert.

Gesuch Jokertage

Jugendtreffpunkt LAVA

K

Kesb (Kindes- und Erwachsenen Schutzbehörde)

Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheidungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
  • Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
  • Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
  • Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
  • Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Feststellung der Vaterschaft für Kinder unverheirateter Eltern
  • Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
  • Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
  • Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
  • Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung

Homepage KESB Baselland

Kindergarten

Die Einschulung in den obligatorischen Kindergarten erfolgt mit dem vollendeten 4. Altersjahr. Die wichtigste Tätigkeit im Kindergarten ist das Spiel. Wenn Kinder spielen, lernen sie. Sie lernen beim Beobachten, Imitieren, Mitmachen, Gestalten oder im Gespräch. Interessiert und motiviert erproben und erweitern die Kinder ihre eigenen Fähigkeiten. Die Kinder erleben Spielen und Lernen als Einheit.

Kinderschutz Birsfelden

Die Führung der Kindesschutzmandate sowie sämtliche Aufgaben im Bereich des Kindesschutzes hat die Gemeinde Birsfelden an einen externen Dienstleister, Bohren & Lehner, ausgelagert.

Kinderschutz Birsfelden Homepage

KJP (Kinder und Jugendpsychiatrie)

Die Psychiatrie Baselland bietet ambulante und stationäre Therapien in den Standorten Liestal, Binningen und Laufen an. Sowohl Eltern und Lehrpersonen, Ärzte, Spitäler und Behörden als auch Kinder und Jugendliche selbst können sich direkt an die KJP wenden. Das gesamte Team untersteht der ärztlichen Schweigepflicht.

KJP Homepage

KJZ (Kinder- und Jugendzahnpflege)

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen:

-Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
-Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
-Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
-Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
-Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Kontakt:
Jenny Malizia
jenny.malizia@birsfelden.ch
061 319 05 51

Kinderrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte der Kinder. Kinder und Erwachsene sind zwar gleichwertig, aber aufgrund ihrer Entwicklungsaufgaben benötigen Kinder besondere Rechte. Mit der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wird diesem Umstand Rechnung getragen. Sie gibt Kindern weiterreichende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg.

Homepage Kinderrechte Baselland

Kita (Kindertagesstätte)

Ausgebildetes pädagogisches Personal betreut Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in die Grundstufe, in den Kindergarten oder in die Schule. Die Betreuung erfolgt an Werktagen während feststehenden Öffnungszeiten. Anbieter von KiTas sind Vereine, Stiftungen, juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden und Privatpersonen. Die Trägerschaft muss rechtlich gesichert sein und muss über eine Betriebsbewilligung des Kantons oder der Gemeinde verfügen. Die Kindertagesstätten arbeiten nach einem eigenen pädagogischen Konzept.

Informationen

Klapp

Klapp ist eine Kommunikationslösung, die speziell für den Bildungsbereich entwickelt wurde. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern und ermöglicht die Verwaltung wichtiger Informationen wie Nachrichten, Kalender und Abwesenheiten an einem zentralen Ort.

Bei Fragen oder Problemen mit Klapp, dürfen Sie sich gerne an das Klapp-Team wenden:
062 510 08 38
support@klapp.pro

Klassenmusizieren

Krankheiten

Kulturelle Vielfalt

L

Läuse

Falls ein Kind Läuse hat, müssen die Eltern die Schule/den Kindergarten (via Klassenlehrperson) sowie allenfalls den Mittagstisch und die Kindertagesstätte informieren. Die Information wird vertraulich behandelt. Ebenfalls muss in diesem Fall unverzüglich mit der Behandlung gegen Kopfläuse begonnen werden. Nach der Lausbehandlung mit einem Antilausshampoo kann das Kind den Kindergarten oder die Schule wieder besuchen.

Lehrmittel (Lehrmittelliste)

Die kantonale Lehrmittelliste führt alle Lehrmittel auf, die vom Bildungsrat und der Lehrmittelkommission beschlossen und mit einem Status versehen wurden. Alle diese Lehrmittel auf der Lehrmittelliste bieten entlang des Lehrplans aufbereitete Lerninhalte, Lernunterstützung und ermöglichen verschiedene Lehr- und Lernmethoden. Die Lehrmittelauswahl ist in der pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen und soll auf der Basis des Lehrplans und im Rahmen des Schulprogramms dazu beitragen, den öffentlichen Bildungsauftrag optimal zu erfüllen. Im Vordergrund steht mit der geleiteten Lehrmittelfreiheit die bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Lehrplan 21

Der Lehrplan gibt den Lehrerinnen und Lehrern darüber Orientierung, welche Inhalte sie in ihrem Unterricht thematisieren und welche Kompetenzen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler dabei erwerben sollen. Er zeigt den systematischen Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf und liefert verbindliche Angaben zu den Lernzielen.

Homepage Lehrplan 21

Logopädie

Logopädische Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach-, Sprech- und Kommunikationsentwicklung sowie im Schriftspracherwerb und/oder im Lese-, Schreiblernprozess aufweisen.

Kontakt
Nicole Sohrmann (Leitung)
nicole.sohrmann@schulen-birsfelden.ch

Schulhaus Birspark 1
Schulstrasse 33
4127 Birsfelden
Tel: 079 657 85 91

Ludothek

M

Musikschule

N

Nachteilsausgleich

O

P

Psychomotorik

Q

R

Religionsunterricht

Robi Spielplatz

S

Schulferien

Schulleitung

Folgende Hauptaufgaben unterstehen der Verantwortung der Schulleitung:

-Organisation und Leitung der Schule
-Personalmanagement
-Administration der Schülerinnen und Schüler
-Budgetverwaltung
-Qualitätssicherung
-Einhaltung rechtlicher Bestimmungen

Schulprogramm

Das Schulprogramm spiegelt die aktuelle Praxis der Schule. Es beschreibt bzw. verweist auf gültige Strukturen, Abläufe und Prozesse. Es zeigt auf, in welche Richtung sich die Schule in welchem Zeitraum weiterentwickeln will und dient dabei als verbindliche Wegweisung in der Umsetzung.

Schulprogramm Primarstufe Birsfelden

Schulrat

Der Schulrat ist das strategische Organ der Schule und hat die Funktion der Aufsichtsbehörde. Er ist für die Anstellungen der Schulleitungsmitglieder und der Lehrpersonen zuständig. Er ist auch Beschwerdeinstanz gegenüber angefochtenen Entscheiden der Schulleitung.

Kontakt
Schulrat Primarstufe Birsfelden
Schulstrasse 37
4127 Birsfelden
061 311 30 37

Schulsekretariat

Bei administrativen Fragen oder Unklarheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten an unsere kompetenten Sachbearbeiterinnen wenden.

Kontakt
Schulsekretariat
Schulstrasse 37
4127 Birsfelden
061 311 30 37

Öffnungszeiten
Mo 09.00 – 11.30
Di 13.30 – 16.00
Mi 09.00 – 11.30
Do 13.30 – 16.00
Fr 09.00 – 11.30

Schulsozialarbeit (SSA)

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist gemäss Bildungsgesetz eine kantonale Beratungs- und Abklärungsstelle. Er ist offen zugänglich und kostenlos. Der SPD ist einerseits Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern mit Wohnsitz im Kanton BaselLandschaft und andererseits für Lehrpersonen und Schulleitungen sowie andere an der Schule Beteiligte. Er arbeitet mit den zuständigen Fachstellen, Behörden und Institutionen zusammen. Die Hauptaufgaben des SPDs umfassen Diagnostik, Beratung und Prävention bei schulnahen Fragen und Problemen, mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Kontakt
061 552 70 20

Spielgruppen

In der Spielgruppe wird mit verschiedenen Materialien gewerkt, gemalt, geknetet, musiziert sowie gesungen, gelärmt, sich bewegt und Geschichten erzählt. Spielerisches Erleben, lustbetontes Erproben, gemeinsames Tun stehen im Zentrum aller Aktivitäten

Liste mit Spielgruppen in Birsfelden

Schulweg

Schwimmen

Ab der 1. Klasse besuchen die Schüler*innen in Birsfelden den Schwimmunterricht. In der Schwimmlektion werden die wichtigsten Fähigkeiten im Wasser erlernt.

Sekundarschule

Die Sekundarschule Birsfelden ist eine kleine Schule und bildet gemeinsam mit den Sekundarschulen Muttenz und Pratteln den Schulkreis Rheintal. Birsfelden führt die drei Niveaus A / E / P mit je 1-2 Klassen pro Stufe (7./8./9.) und eine Mehrjahrgangs-Kleinklasse. Ein engagiertes Kollegium bereitet ca. 250 Jugendlichen auf das Berufsleben oder eine weiterführende Schule vor. Dies geschieht im klassischen Unterricht sowie in vielfältigen Aktivitäten wie Projekten, berufliche Orientierung oder Lagerwochen verschiedener Art.

Homepage Sekundarschule Birsfelden

Seniorinnen und Senioren an der Primarstufe Birsfelden

Das Birsfelder Senior*innen-Projekt entstand auf Initiative einer Seniorin, die durch die Presse von analogen Projekten im Kanton Zürich erfuhr. Sie informierte sich, sammelte Unterlagen und nahm Kontakt auf mit der Schulleitung Kindergarten und Primarschule Birsfelden. Diese stellte das Projekt an einem Konvent von Kindergarten und Primarschule nach den Sommerferien 2004 vor. Nach den Herbstferien organisierten die Seniorin und die Schulleitung – nach einem entsprechenden Aufruf im Birsfelder Anzeiger – einen Informationsanlass für interessierte Lehrerinnen und Lehrer und ebenso interessierte Seniorinnen und Senioren, an welchem auch eine in der Schule arbeitende Seniorin aus Winterthur und ein Vertreter der Pro Senectute Winterthur teilnahmen. An einem zweiten Anlass wurden alle Lehrer/innen und Senior/innen eingeladen, die sich am Projekt konkret beteiligen wollten. Im Januar 2005 starteten dann 2 Kindergärten und 3 Primarklassen, im Sommer 2005 kamen je ein Kindergarten und eine Primarklasse dazu.

Flyer Seniorinnen und Senioren

Separative Sonderschulung

Die separative Sonderschulung fördert Schülerinnen und Schüler in dafür spezialisierten Sonderschulen. Das Angebot an Sonderschulen ist sehr breit und auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert. Das Angebot kann mit einem stationären Aufenthalt oder mit einer Betreuung in Tagesstrukturen verbunden sein.

Informationen seperative Sonderschulung

Sonderprivatsauszug

In einem Sonderprivatauszug erscheinen Urteile, die ein Berufs-, ein Tätigkeits- oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde. Alle Mitarbeitenden der Primarstufe Birsfelden weisen einen makellosen Sonderprivatauszug vor.

Soziale Dienste Birsfelden

Gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung besteht ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung. Die Gewährleistung des Rechts auf Existenzsicherung bildet die Grundlage der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, die materielle Existenz von bedürftigen Personen sicherzustellen sowie die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit zu wahren und zu fördern. Weiter hat sie die Aufgabe, die soziale und berufliche Integration zu gewährleisten.

Kontakt
061 317 33 00

Sozialpädagogik

Die Sozialpädagogik kümmert sich um Kinder und Jugendliche mit sozialen Problemen. Ihre Aufgabe ist es, den Kindern mithilfe von Beratung und Betreuung zu einem selbständigen Leben innerhalb unserer Gesellschaft zu verhelfen.

T

Tagesstruktur Birsfelden

Für Kindergartenkinder und Primarschülerinnen und Primarschüler bietet die Tagesstruktur ein unterrichtsergänzendes, freiwilliges Betreuungsangebot an. Damit unterstützt die Tagesstruktur Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Homepage Tagesstruktur

U

Unterrichtszeiten Kindergarten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr (Blockzeit) und an einem Nachmittag statt. Zwischen 8.00 und 8.30 Uhr dürfen die Kinder im Kindergarten individuell eintreffen. Am Dienstagnachmittag besuchen die Kinder des 1. KG-Jahres den Unterricht, die grossen KG-Kinder den Donnerstagnachmittag. Am Nachmittag beginnt der Unterricht um 13.45 Uhr und endet spätestens um 15:45 Uhr.

Unterrichtszeiten Primarschule

Urlaubsgesuch

V

Verein für die Schuljugend

Seit über 130 Jahren fördert der Verein Projekte für Schulkinder aus Birsfelden.

Homepage Verein für die Schuljugend

Versicherung bei Schäden und Diebstahl

W

X

Y

Z

Zusammenarbeit

Für das Wohlbefinden des Kindes ist es bedeutsam, dass Eltern und Lehrpersonen am gleichen Strick ziehen. Damit dieses Zusammenspiel funktioniert, braucht es gegenseitige Toleranz und ein vertrauensvolles Miteinander.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist zentral und beinhaltet Kommunikation, Informationsveranstaltungen, Elterngespräche und Elternmitwirkung bei schulischen Aktivitäten.

Zyklus 1

Der Zyklus eins dauert in der Regel vier Jahre. In diesen vier Jahren durchläuft das Kind den Kindergarten und die 1. und 2. Klasse. Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen ein Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Wiederholung eines Kindergartenjahres bewilligen. Ebenso kann die Kindergartenzeit auf Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten um ein Jahr gekürzt werden.

Zyklus 2